Taxitarife Westerwaldkreis & Landkreis Altenkirchen
Taxitarifordnung gültig seit 01.04.2026. Verordnung im Pflichtfahrbereich
Landkreis Altenkirchen / Westerwaldkreis. Beförderungspflicht: Betriebssitzgemeinde
1. Grundbetrag: 4,30 €
Gilt für jede Inbetriebnahme der Taxe
2. Wegstreckenberechnung
2.1 Tarifstufe 1 Kilometerpreis: 1,70 €
Gilt für Anfahrt, Abhol-/Rundfahrten außerhalb der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Innerhalb der Betriebssitzgemeinde wird keine Anfahrt berechnet. Für jede gefahrene Wegstrecke von 117,65 m erfolgt die Weiterschaltung um 0,20 €.
2.2 Tarifstufe 2 Kilometerpreis: 2,70 €
Gilt für Zielfahrten bei Tag innerhalb des Landkreises Altenkirchen. Für jede gefahrene Wegstrecke von 74,07 m erfolgt die Weiterschaltung um 0,20 €.
2.3 Tarifstufe 3 Kilometerpreis: 2,85 €
Gilt für Zielfahrten innerhalb des Landkreises Altenkirchen während der Nachtzeit
(22:00 h bis 06:00 Uhr). Für jede gefahrene Wegstrecke von 70,18 m erfolgt die Weiterschaltung um 0,20 €.
3. Zuschlag für Großraumtaxi: 6,80 €
Ab der 5. beförderten Person wird ein einmaliger Zuschlag berechnet.
4. Wartezeitentgelt: 0,20 € je 18,18 Sekunden und 39,60 € je Stunde.
Die Berechnung der Wartezeit muss mit dem Fahrpreisanzeiger erfolgen.
Die Pflichtwartezeit beträgt 30 min.
Kommt aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, eine Fahrt nicht zustande,
so ist der Preis nach den Absätzen 1 und 2.1 zu zahlen.
Taxibetriebe Uwe Bischoff
Büroanschrift:
Mehrener Straße 2
57635 Fiersbach
Kontakt:
Telefon: 02686 / 980 610
Telefax: 02686 / 17 55
Mail: info@bischoff-touristik.de
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